Beherbergungsvertrag zwischen Feriengast und Vermieter

Wie immer im Geschäftsleben, geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelungen. Eine vom Feriengast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung einer Ferienwohnung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den sog. Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Geschäftsparteien, Mieter (Gast) und Vermieter (Gastgeber), gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus dem Vertrag folgende Rechte und Pflichten:

Gastaufnahme Vertrag - Rechte und Pflichten zwischen Gastgeber und Mieter

Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Richtsätze: 10% bei einer Ferienwohnung bzw. Ferienhaus. Daraus ergibt sich ein zu zahlender Betrag von 90 % der vereinbarten Summe. Fällig, sofern die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden konnte.

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.

7. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 14:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.

8. Als Mieter sind Sie für unser Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Bitte behandeln Sie es deshalb pfleglich. Alle durch Sie oder Ihre Mitbewohner verursachten Schäden bitten wir zu ersetzen.

9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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Mietvertrag zwischen Urlaubsgast und Vermieter